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   VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16.A   

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https://dejure.org/2022,54183
VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16.A (https://dejure.org/2022,54183)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.08.2022 - 6 K 3912/16.A (https://dejure.org/2022,54183)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. August 2022 - 6 K 3912/16.A (https://dejure.org/2022,54183)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Russische Föderation: Keine generell landesweite schutzrelevante Verfolgung von Tschetschenen außerhalb einer exponierten politischen Stellung und ohne ersichtliche Fahndungsausschreibung; Interne Fluchtalternative gegeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Es ist (vielmehr) aus der Sicht des Schutzsuchenden zu prüfen, ob seine Furcht vor Verfolgung nach der objektiven Zielgerichtetheit der Verfolgungsmaßnahme unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage und seiner persönlichen Verhältnisse begründet ist; das Merkmal der "begründeten Furcht" enthält damit ein subjektives, an den persönlichen Hintergrund des Betroffenen einschließlich seiner Selbsteinschätzung der Lage anknüpfendes und ein objektives, auf die gefahrbegründenden Verhältnisse im Herkunftsland bezogenes Element Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 20 ff und vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Die Vermutung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie, dass die Furcht der Kläger vor künftiger Verfolgung begründet ist, kommt zudem dann nicht zum Tragen, wenn die Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung auf internen Schutzes zu verweisen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52/07 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Es ist (vielmehr) aus der Sicht des Schutzsuchenden zu prüfen, ob seine Furcht vor Verfolgung nach der objektiven Zielgerichtetheit der Verfolgungsmaßnahme unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage und seiner persönlichen Verhältnisse begründet ist; das Merkmal der "begründeten Furcht" enthält damit ein subjektives, an den persönlichen Hintergrund des Betroffenen einschließlich seiner Selbsteinschätzung der Lage anknüpfendes und ein objektives, auf die gefahrbegründenden Verhältnisse im Herkunftsland bezogenes Element Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 20 ff und vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Bei der Prüfung des internen Schutzes kommt dem Schutzsuchenden bei vorliegender Vorverfolgung zwar grundsätzlich ebenfalls die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie zugute sowie auch hier der dargestellte Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit maßgeblich ist (vgl. zur gleichlautenden Vorgängerrichtlinie: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Mai 2009 - 10 C 21/08 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 1 B 50.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Divergenzrüge sowie

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Diese rechtliche Herangehensweise widerspricht auch nicht den Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht zum "mehrgesichtigen Staat" aufgestellt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. August 2005 - 1 B 50/05 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.06.2020 - 6 K 741/13
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2022 - 6 K 3912/16
    Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen tschetschenischen Sicherheitskräften und föderalen Behörden ist regelmäßig nicht zu verzeichnen (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Juni 2 0 2 0 - 6 K 741/13.A- juris, Rn. 18; http://government.ru/en/department/113/, abgerufen am 10. August 2022).
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